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Besprechung mit Chefin

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat – Kontrolle und Mitbestimmung in Unternehmen

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Kontrollorgan in vielen Unternehmen. Er stellt sicher, dass die Unternehmensleitung verantwortungsvoll handelt, überwacht wichtige Entscheidungen und gibt Empfehlungen für strategische Entwicklungen. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Kontrolle, sondern auch um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

In diesem Artikel erklären wir leicht verständlich, was ein Aufsichtsrat ist, welche Aufgaben er hat, wie er zusammengesetzt ist und warum seine Existenz so wichtig ist – insbesondere für Beschäftigte.

Was ist der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, das in bestimmten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Geschäftsführung oder den Vorstand zu überwachen und beratend zu begleiten.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist ein Aufsichtsrat vor allem in größeren Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten Pflicht. Seine rechtlichen Grundlagen sind im Aktiengesetz (AktG), dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) geregelt.

In welchen Unternehmen gibt es einen Aufsichtsrat?

Nicht jedes Unternehmen braucht einen Aufsichtsrat. Ob er eingerichtet werden muss, hängt von der Unternehmensform und der Anzahl der Beschäftigten ab. Die wichtigsten Fälle sind:

  • Aktiengesellschaften (AG):

    • Ein Aufsichtsrat ist immer vorgeschrieben, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

  • GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung):

    • Ein Aufsichtsrat ist erst ab 500 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.

  • Genossenschaften, Vereine und andere Rechtsformen:

    • Je nach Größe und Struktur kann auch hier ein Aufsichtsrat erforderlich sein.

 

Die gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur im Interesse der Geschäftsführung, sondern auch im Interesse der Beschäftigten und Eigentümer agieren.

Die Aufgaben eines Aufsichtsrats

Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats besteht darin, die Geschäftsführung zu kontrollieren und wichtige unternehmerische Entscheidungen zu begleiten. Dazu gehören insbesondere:

Überwachung der Geschäftsführung
  • Der Aufsichtsrat kontrolliert, ob der Vorstand oder die Geschäftsführung gesetzeskonform handelt.

  • Er achtet darauf, dass Unternehmensziele nicht auf Kosten der Belegschaft oder Umwelt erreicht werden.

  • Falls erforderlich, kann der Aufsichtsrat gegen Missmanagement einschreiten.

Bestellung und Abberufung des Vorstands
  • Der Aufsichtsrat entscheidet, wer das Unternehmen leitet.

  • Falls der Vorstand Fehler macht oder das Unternehmen gefährdet, kann der Aufsichtsrat eine Abberufung anordnen.

Genehmigung wichtiger Unternehmensentscheidungen
  • Fusionen, Investitionen, Standortverlagerungen oder größere Umstrukturierungen müssen vom Aufsichtsrat abgesegnet werden.

  • Er sorgt dafür, dass solche Entscheidungen nicht einseitig zugunsten weniger Akteure getroffen werden.

Prüfung des Jahresabschlusses
  • Der Aufsichtsrat überprüft die Bilanzen des Unternehmens und stellt sicher, dass Gewinne und Investitionen fair verteilt werden.

  • Diese Kontrolle verhindert Manipulationen oder Täuschungen.

Schutz der Arbeitnehmerinteressen
  • In mitbestimmten Unternehmen sind Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten.

  • Sie bringen die Interessen der Beschäftigten ein, um beispielsweise Massenentlassungen oder schlechte Arbeitsbedingungen zu verhindern.

Wie ist ein Aufsichtsrat zusammengesetzt?

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hängt von der Größe des Unternehmens ab.

  • Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten:

    • Der Aufsichtsrat besteht zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern.

    • Die restlichen zwei Drittel setzen sich aus Vertretern der Anteilseigner (z. B. Aktionäre) zusammen.

  • Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten:

    • Der Aufsichtsrat ist paritätisch besetzt, d. h. hälftig Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretung.

    • Dies stellt sicher, dass die Interessen der Beschäftigten gleichberechtigt berücksichtigt werden.

In der Praxis bedeutet das: Arbeitnehmer haben Mitspracherecht über große Unternehmensentscheidungen – ein wichtiger Fortschritt in der Mitbestimmung.

Welche Rechte haben die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat?

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind keine bloßen Beobachter – sie haben konkrete Mitbestimmungsrechte. Dazu gehören:

  • Mitbestimmung bei Unternehmensstrategie und Investitionen

  • Verhinderung von Arbeitsplatzabbau oder Standortschließungen

  • Einspruch gegen Maßnahmen, die gegen Arbeitnehmerrechte verstoßen

  • Recht auf Informationen zu finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen

 

Durch diese Rechte können Arbeitnehmervertreter dazu beitragen, soziale Verantwortung und langfristige Unternehmenssicherung in Einklang zu bringen.

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt getrennt nach:

1. Vertreter der Anteilseigner:

  • Sie werden meist von den Eigentümern oder Aktionären in der Hauptversammlung gewählt.

 

2. ​Vertreter der Arbeitnehmer:

  • Sie werden direkt von der Belegschaft gewählt.

  • In paritätisch besetzten Aufsichtsräten gibt es zusätzlich ein Gewerkschaftsmitglied.

Die Wahl findet alle vier bis fünf Jahre statt.

Darum ist ein Aufsichtsrat so wichtig

Ohne einen Aufsichtsrat könnte ein Unternehmen ausschließlich nach den Interessen der Geschäftsführung oder Investoren geführt werden. Das kann zu Problemen führen, wie:

  • Fehlentscheidungen ohne Kontrolle

  • Risikoreiche Finanzgeschäfte, die Arbeitsplätze gefährden

  • Mangelnde Transparenz über Gewinne und Unternehmensstrategie

  • Sozialer Kahlschlag und Vernachlässigung der Arbeitnehmerrechte

Ein funktionierender Aufsichtsrat sorgt dafür, dass Unternehmensentscheidungen auf breiter Basis getroffen werden.

Herausforderungen und GGG-Support für Lösungen

Trotz seiner wichtigen Rolle gibt es einige Herausforderungen beim Aufsichtsrat. Gewerkschaften spielen hierbei eine entscheidende Rolle, indem sie die Arbeitnehmervertreter unterstützen und für mehr Transparenz, Mitbestimmung und Gerechtigkeit sorgen.

Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmer- und Kapitalseite

In Aufsichtsräten sitzen Vertreter der Beschäftigten und der Kapitalgeber. Ihre Interessen können stark auseinandergehen: Während Investoren oft auf kurzfristige Gewinnsteigerung aus sind, kämpfen Arbeitnehmer für sichere Arbeitsplätze, faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen.

Lösung durch den GGG-Support:

Wir beraten Arbeitnehmervertreter, um sie auf Verhandlungen vorzubereiten. Wir stellen sicher, dass die Vertreter mit fundierten wirtschaftlichen Argumenten auftreten und sich für sozialverträgliche Entscheidungen starkmachen.

Mangelnde Transparenz über Unternehmensentscheidungen

Häufig erhalten Arbeitnehmervertreter nicht alle relevanten Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Das erschwert es, frühzeitig auf Probleme wie Arbeitsplatzabbau oder Outsourcing zu reagieren.

Lösung durch den GGG-Support:

  • Wir können für Sie mehr Offenlegungspflichten vom Unternehmen fordern und setzen uns für bessere Informationsrechte ein.

  • Wir helfen Arbeitnehmervertretern, wirtschaftliche Berichte und Bilanzen zu analysieren, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.

Machtungleichgewicht im Aufsichtsrat

Auch wenn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen, können sie oft nicht gleichberechtigt mitentscheiden, weil sie in der Minderheit sind oder weil wirtschaftliche Argumente dominieren.

Lösung durch den GGG-Support:

  • Die GGG nutzt ihr Netzwerk, um Arbeitnehmervertreter zu stärken.

  • Wir unterstützen Kampagnen zur gesetzlichen Stärkung der Mitbestimmung und setzen uns für eine paritätische Besetzung von Aufsichtsräten ein, damit Arbeitnehmer nicht nur beratend, sondern aktiv mitbestimmen können.

Druck durch Shareholder-Value-Denken

In vielen Unternehmen zählt vor allem der Aktienkurs und die kurzfristige Rendite. Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung oder Arbeitsplatzsicherheit werden dabei oft vernachlässigt.

Lösung durch den GGG-Support:

  • Die GGG setzt sich für nachhaltige Unternehmensführung ein. Sie bringen Themen wie verhältnismäßige Entlohnung und sichere Arbeitsplätze in Aufsichtsräte ein.

  • Wir fordern zudem gesetzliche Maßnahmen, um verantwortungsvolle Unternehmensentscheidungen zu fördern.

Perspektive

Der Aufsichtsrat spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz von Beschäftigten, Investoren und der Zukunft eines Unternehmens. Durch seine Kontroll- und Beratungsfunktion verhindert er Fehlentscheidungen, sichert Arbeitsplätze und sorgt für eine faire Unternehmensführung. Besonders die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat ist ein großer Erfolg der Mitbestimmung – sie stellt sicher, dass Unternehmensentscheidungen nicht nur aus Profitgründen, sondern auch unter Berücksichtigung sozialer Verantwortung getroffen werden.

Die GGG ist dabei eine unverzichtbare Unterstützung für Arbeitnehmervertreter. Wir helfen, Mitbestimmungsrechte zu sichern, faire Löhne und Arbeitsplatzsicherheit zu verankern und Unternehmen zu einer nachhaltigen Unternehmensführung zu bewegen. Nutzen Sie als Arbeitnehmervertreter mit ihrer starken Gewerkschaft im Rücken ihre Position im Aufsichtsrat wirkungsvoller – für eine gerechtere, mitbestimmte und zukunftsfähige Arbeitswelt.

Mitbestimmung wirkt – und der Aufsichtsrat ist ein zentraler Bestandteil davon!

FAQ - Aufsichtsrat

  • Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan in Unternehmen, das den Vorstand oder die Geschäftsführung überwacht. Er prüft wichtige Unternehmensentscheidungen, genehmigt Investitionen und strategische Weichenstellungen und sorgt für eine faire und nachhaltige Unternehmensführung. In mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vertritt er auch die Interessen der Arbeitnehmer und kann so Arbeitsplatzsicherheit und soziale Verantwortung fördern.

  • Der Aufsichtsrat steht über dem Vorstand, da er dessen Handlungen überwacht und kontrolliert. Der Vorstand führt das Unternehmen operativ, während der Aufsichtsrat dessen Arbeit überwacht, berät und genehmigen kann. In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei Missmanagement – kann der Aufsichtsrat den Vorstand sogar abwählen und neu besetzen.

  • Die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern ist unterschiedlich und hängt von der Größe und Branche des Unternehmens ab. In großen Aktiengesellschaften verdienen Aufsichtsratsmitglieder häufig mehrere Zehntausend Euro pro Jahr, während in kleineren Unternehmen nur eine geringe Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld gezahlt wird. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat behalten ihr reguläres Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis und erhalten oft keine zusätzliche Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit.

  • Der Aufsichtsrat wird durch die Hauptversammlung des Unternehmens (bei Aktiengesellschaften), durch die Gesellschafterversammlung (bei GmbHs) oder durch die Beschäftigten (bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter) kontrolliert. Er unterliegt außerdem gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise dem Aktiengesetz (AktG) oder dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).

  • Nein, der Aufsichtsrat kann keine einzelnen Mitarbeiter entlassen. Allerdings kann er unternehmerische Entscheidungen genehmigen oder blockieren, die indirekt zu Personalabbau oder Standortschließungen führen können. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat setzen sich dafür ein, Arbeitsplatzsicherheit und faire Bedingungen zu gewährleisten.

  • Nein, der Aufsichtsrat und der Vorstand sind zwei unterschiedliche Organe. Während der Vorstand die Geschäftsführung übernimmt und operative Entscheidungen trifft, ist der Aufsichtsrat das Kontrollgremium, das die Arbeit des Vorstands überwacht.

  • Grundsätzlich darf der Aufsichtsrat dem Vorstand keine operativen Anweisungen geben, da der Vorstand das Unternehmen eigenverantwortlich führt. Allerdings kann der Aufsichtsrat in bestimmten Situationen Weisungen erteilenoder die Zustimmung zu Entscheidungen verweigern, wenn es um wichtige Unternehmensstrategien oder Investitionen geht.

  • Der deutsche Aufsichtsrat ist ein nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenes Gremium zur Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung in bestimmten Unternehmen. Deutschland hat ein Mitbestimmungssystem, das vorsieht, dass Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen und Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen können.

  • Ein Aufsichtsrat ist in folgenden Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben:

    • Aktiengesellschaften (AG): unabhängig von der Mitarbeiterzahl

    • GmbHs mit mehr als 500 Beschäftigten

    • Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, wenn das Drittelbeteiligungsgesetz oder das Mitbestimmungsgesetz greift

    • Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine, je nach Unternehmensstruktur und Größe

  • Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hängt von der Unternehmensgröße ab:

    • Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten:

      • Zwei Drittel der Mitglieder werden von den Kapitalgebern oder Eigentümern bestimmt.

      • Ein Drittel der Sitze steht den Arbeitnehmervertretern zu.

    • Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten:

      • Der Aufsichtsrat ist paritätisch besetzt, das heißt Arbeitnehmer- und Kapitalseite haben je 50 % der Sitze.

  • Arbeitnehmervertreter haben Mitbestimmungsrechte, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Sie dürfen:

    •  Unternehmensentscheidungen mitgestalten (z. B. bei Investitionen oder Standortverlagerungen)

    • Einspruch gegen Maßnahmen einlegen, die gegen Arbeitnehmerrechte verstoßen

    • Sich über Finanzen und Unternehmensstrategie informieren

    • Mehr Transparenz und soziale Verantwortung einfordern

  • Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden von den Beschäftigten des Unternehmens gewählt. In großen Unternehmen (ab 2.000 Beschäftigten) ist auch ein Gewerkschaftsvertreter fester Bestandteil des Aufsichtsrats.

  • Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmervertreter durch:

     

    • Schulungen und rechtliche Beratung für Verhandlungen

    • Analyse von Unternehmensentscheidungen und Finanzen

    • Forderungen nach mehr Transparenz und Mitbestimmung

    • Gesetzliche Initiativen zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Aufsichtsrat

  • Ohne Arbeitnehmervertretung könnten Unternehmensentscheidungen einseitig im Interesse der Kapitalgeber getroffen werden.

     

    Die Mitbestimmung sorgt für:
    - Sichere Arbeitsplätze und faire Löhne

    - Soziale Verantwortung statt kurzfristiger Gewinnmaximierung
    - Nachhaltige Unternehmensentscheidungen

  • Ja, typische Probleme sind:


    - Machtungleichgewicht zwischen Kapital- und Arbeitnehmervertretern
    - Mangelnde Transparenz über Unternehmensentscheidungen
    - Druck von Investoren auf kurzfristige Profite

    Gewerkschaften, wie die Good Governance Gewerkschaft, helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und Arbeitnehmerrechte zu stärken.

    • Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter mitbestimmen.

    • Sich selbst als Kandidat aufstellen lassen.

    • Gewerkschaftsmitglied bei der GGG werden, um mehr Einfluss auf Mitbestimmung zu bekommen.

    • Mit Kollegen in den Dialog treten, um gemeinsame Interessen im Unternehmen zu stärken.

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