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Vertrauensleute

Vertrauensleute – Das Rückgrat der gewerkschaftlichen Mitbestimmung

In jedem Betrieb gibt es Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Vertrauensleute sind Sprachrohr, Auge und Ohr der GGG in den Betrieben. Sie organisieren den gewerkschaftlichen Zusammenhalt vor Ort, unterstützen Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat und tragen unterstützt durch unsere erfahrenen hauptamtlichen Kollegen dazu bei, dass die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber gehört werden.

In diesem Artikel erklären wir, was Vertrauensleute sind, welche Aufgaben sie haben, welche Rechte sie genießen und wie sich die GGG für ihre Unterstützung einsetzt.

Was sind Vertrauensleute?

Vertrauensleute sind engagierte, aktive Gewerkschaftsmitglieder, die die Beschäftigten in ihrem Betrieb vertreten. Sie sorgen ehrenamtlich für eine direkte Kommunikation zwischen den Kollegen und der GGG und setzen sich für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit ein.

​Obwohl gewerkschaftliche Vertrauensleute keine offizielle Funktion im Betriebsrat haben, arbeiten sie oft eng mit diesem zusammen und spielen durch den Zugriff auf die medialen, politischen und juristischen Ressourcen der Gewerkschaft eine entscheidende Rolle bei der Beratung und Stärkung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber oder Dritten.

Die Aufgaben von Vertrauensleuten

Die Aufgaben als Vertrauensperson sind vielseitig und richten sich nach den Bedürfnissen der Belegschaft und natürlich der eigenen Bereitschaft zum Engagement. Zu den zentralen Aufgaben gehören:

Beratung und Unterstützung der Beschäftigten
  • Vertrauensleute sind die ersten Ansprechpartner bei Problemen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Überstunden, Lohnfragen oder Konflikten mit Vorgesetzten.

  • Sie helfen, im direkten Austausch mit den Juristen der GGG Ansprüche aus Verträgen oder Arbeitsgesetzen zu verstehen.

Kommunikation und Informationsweitergabe
  • Vertrauensleute sorgen dafür, dass gewerkschaftliche Informationen, Aushänge und Flugblätter die Belegschaft erreichen.

  • Sie informieren über aktuelle Verhandlungen und politische Entwicklungen und über Arbeitsrechte, die die Beschäftigten betreffen.

Gewerkschaftliche Organisierung und Mitgliedergewinnung
  • Sie motivieren Kollegen, der GGG beizutreten, um die gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb zu stärken.

  • Durch Gespräche und Aktionen schaffen sie ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mitbestimmung und Gewerkschaftsarbeit.

Unterstützung bei betrieblichen Aktionen und Streiks
  • Sie mobilisieren die Belegschaft bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Protesten und Streiks.

  • Vertrauensleute koordinieren Betriebsversammlungen und sorgen für eine starke Beteiligung der Beschäftigten an gewerkschaftlichen Aktionen.

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Obwohl sie keine offizielle Rolle im Betriebsrat haben, arbeiten Vertrauensleute eng mit ihm zusammen.

  • Sie unterstützen bei Betriebsvereinbarungen, bringen die Anliegen der Kollegen ein und helfen, gewerkschaftliche Forderungen durchzusetzen.

Wie wird man bei der GGG Vertrauensperson?

Jedes Mitglied der Gewerkschaft kann Vertrauensperson werden.

 

Der Weg dorthin sieht so aus:
 

  1. Interesse zeigen:
    Wer sich engagieren will, kann sich bei der GGG oder den bestehenden Vertrauensleuten im Betrieb melden.
     

  2. Wahl durch die Belegschaft:
    In Betrieben mit einer Betriebsgruppe der GGG wird eine Person als Vertrauensmann gewählt.
     

  3. Ernennung durch die GGG:
    In Betrieben, in denen die GGG noch weniger stark vertreten ist, kann man durch die Gewerkschaft selbst zur Vertrauensperson ernannt werden.

  4. Einführung und Schulung:
    Die GGG bietet 1:1-Coaching, Webinare und Materialien, um neue Vertrauensleute optimal auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Welche Rechte haben Vertrauensleute?

Die gewerkschaftliche Betätigung ist verfassungsrechtlich geschützt. Das Grundgesetz (Artikel 9 Absatz 3) sichert das Recht auf Zusammenschluss und betriebliche Tätigkeit der Gewerkschaften. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgelegt, dass gewerkschaftlich organisierte Betriebsangehörige sich innerhalb des Betriebs gewerkschaftlich betätigen dürfen.

 

Dazu gehören:

  • Informationsweitergabe an Mitglieder

  • Selbstdarstellung der Gewerkschaft im Betrieb

  • Gewinnung neuer Mitglieder

  • Aushang von Plakaten, Auslegen und Verteilen von Prospekten sowie Gespräche mit Kollegen

Diese Rechte gelten sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Sollte ein Arbeitgeber oder eine Dienststelle die Arbeit der Vertrauensleute behindern, steht die GGG mit rechtlicher Unterstützung zur Seite.

Herausforderungen und GGG-Support für Lösungen

Obwohl Vertrauensleute eine wichtige Rolle im Betrieb spielen, stehen sie auch vor Herausforderungen. Doch hier unterstützt die GGG aktiv:

Zeitmanagement

Die Arbeit als Vertrauensperson erfordert Zeit – zusätzlich zum regulären Job.

Lösung durch den GGG-Support:

  • Die GGG bietet Workshops zum Zeitmanagement an und hilft dabei, Aufgaben effizient zu organisieren.

  • In manchen Arbeitsverträgen ist eine Arbeitsbefreiung für gewerkschaftliche Arbeit geregelt.

  • Zusätzlich bietet die GGG für Vertrauensleute aus Betriebsgruppen eine Aufwandsentschädigung.

Konflikte mit der Unternehmensleitung

Nicht alle Arbeitgeber sehen Vertrauensleute gerne, wodurch es zu Konflikten mit der Geschäftsführung kommen. kann.

Lösung durch den GGG-Support:

  • Die GGG stellt rechtliche Unterstützung bereit und vermittelt bei Auseinandersetzungen.

  • Falls notwendig, können Gewerkschaftssekretäre vor Ort unterstützen.

Mangelnde Informationen

Ohne aktuelle Infos zu Arbeitsrechten, Tarifverträgen oder gewerkschaftlichen Kampagnen ist die Arbeit schwierig.

Lösung durch den GGG-Support:

  • Die GGG stellt regelmäßig aktuelle Informationen bereit, bietet Online-Schulungen und Workshops und versorgt mit ausreichend Informationsmaterial, damit Vertrauensleute immer auf dem neuesten Stand sind.

  • Außerdem erhalten Vertrauensleute ausreichend Material zur Verfügung, um ihrer gewerkschaftlichen Unterstützung nachkommen zu können.

Perspektive

Vertrauensleute sind das Fundament der gewerkschaftlichen Arbeit im Betrieb. Sie sorgen dafür, dass Gewerkschaftsarbeit vor Ort sichtbar ist, informieren die Beschäftigten über ihre Rechte und helfen, Mitbestimmung aktiv zu gestalten.

Die GGG unterstützt ihre Vertrauensleute mit Schulungen, Materialien und rechtlicher Beratung. Denn nur gemeinsam können wir eine gerechte, tatsächlich demokratische und solidarische Arbeitswelt schaffen.

Wollen Sie auch Vertrauensperson werden? Melden Sie sich gerne noch heute bei uns.

FAQ - Vertrauensleute

  • Vertrauensleute sind gewählte Vertreter der Gewerkschaft innerhalb eines Betriebs. Sie setzen sich für die Interessen der Beschäftigten ein, informieren über gewerkschaftliche Themen und fördern die Mitbestimmung. Ihre Aufgabe ist es, den Zusammenhalt der Belegschaft zu stärken und die Gewerkschaftsarbeit vor Ort sichtbar zu machen.

  • Nein, Vertrauensleute haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie Betriebsräte. Dennoch dürfen sie aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit nicht benachteiligt oder entlassen werden. Sollten Sie wegen Ihres Engagements Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen, steht Ihnen die GGG als Ihre Gewerkschaft mit rechtlichem Beistand zur Seite.

  • Die Tätigkeit als Vertrauensperson - egal für welche Gewerkschaft - ist ein Ehrenamt und wird nicht zusätzlich vergütet. Vertrauensleute erhalten jedoch Schulungen, Beratung und Unterstützung durch die GGG. In manchen Tarifverträgen gibt es Regelungen zur Freistellung für gewerkschaftliche Tätigkeiten.

     

    Zusätzlich bietet die GGG für Vertrauensleute aus Betriebsgruppen eine Aufwandsentschädigung.

  • Als Vertrauensperson gilt ein GGG-Mitglied, das von seinen Kollegen im Betrieb gewählt oder als solches durch die GGG selbst benannt wurde und sich aktiv in der Gewerkschaftsarbeit engagiert. Vertrauensleute sind in der Regel Ansprechpersonen für gewerkschaftliche Anliegen und setzen sich für die Rechte der Belegschaft ein.

  • ​Vertrauensleute haben die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten im Betrieb zu vertreten. Sie sorgen für den Informationsfluss zwischen der Gewerkschaft und der Belegschaft. Eine Vertrauensperson informiert die Beschäftigten über gewerkschaftliche Themen, unterstützt bei arbeitsrechtlichen Fragen und hilft, neue Mitglieder für die Gewerkschaft zu gewinnen. Sie organisiert Versammlungen, beteiligt sich an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und mobilisiert die Belegschaft für gewerkschaftliche Aktionen.

  • Vertrauenspersonen werden in einer Betriebsversammlung oder durch eine Abstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern des Betriebs gewählt. Die Wahl erfolgt demokratisch und kann durch die Gewerkschaft organisiert werden.

    Wird die GGG erst durch sehr wenige Mitglieder in einem Betrieb vertreten, kann ein Mitglied auch durch die Gewerkschaft selbst zur Vertrauensperson ernannt werden.

  • Vertrauensleute sind das Bindeglied zwischen der Gewerkschaft und den Beschäftigten im Betrieb. Sie nehmen an gewerkschaftlichen Schulungen und Veranstaltungen teil, informieren über aktuelle Themen und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen ein.

  • Vertrauenspersonen haben das Recht, gewerkschaftliche Informationen im Betrieb zu verbreiten, Mitglieder zu werben und Versammlungen abzuhalten. Ihre Tätigkeit ist durch das Grundgesetz geschützt, sodass sie nicht durch den Arbeitgeber eingeschränkt oder behindert werden dürfen. Dabei steht die GGG zu jeder Zeit unterstützend zur Seite selbstverständlich auch rechtlich beratend.

  • Die Amtszeit einer Vertrauensperson ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Gewerkschaft. In der Regel werden Vertrauensleute für mehrere Jahre gewählt, können aber jederzeit zurücktreten oder erneut gewählt werden.

  • Während der Betriebsrat eine gesetzlich verankerte Institution ist, die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt wird, sind Vertrauensleute gewerkschaftliche Vertreter, die auf freiwilliger Basis gewählt werden. Der Betriebsrat handelt unabhängig von Gewerkschaften, während Vertrauensleute die Verbindung zwischen der Gewerkschaft und den Beschäftigten im Betrieb stärken.

  • Ja, eine Vertrauensperson ist immer ein Mitglied der Gewerkschaft. Vertrauensleute vertreten die Interessen der Gewerkschaft innerhalb des Betriebs und unterstützen die gewerkschaftliche Arbeit.

  • Die GGG bietet über verschiedene Wege wie 1:1-Coaching, Webinare oder Online-Kurse die Möglichkeit der Weiterbildung, in denen Vertrauenspersonen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. Themen sind beispielsweise Arbeitsrecht, Tarifverträge, Konfliktlösung und Organisierung von gewerkschaftlichen Aktionen.

  • Das hängt von den betrieblichen und tariflichen Regelungen ab. In manchen Tarifverträgen gibt es eine Freistellung für bestimmte gewerkschaftliche Tätigkeiten. Grundsätzlich darf die gewerkschaftliche Betätigung aber nicht während der Arbeitszeit erfolgen, sondern in Pausen oder außerhalb der Arbeitszeit.

  • Ja, Vertrauensleute werden in der Regel für eine bestimmte Zeit gewählt. Falls sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder das Vertrauen der Mitglieder verlieren, können sie durch eine Neuwahl ersetzt werden.

  • Nein, das Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) schützt die gewerkschaftliche Tätigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Vertrauenspersonen das Recht haben, Informationen zu verbreiten, Mitglieder zu werben und sich gewerkschaftlich zu betätigen. Einschränkungen oder Repressalien durch den Arbeitgeber sind rechtswidrig.

  • Es kann in jedem Betrieb mindestens eine Vertrauensperson geben. Je mehr Gewerkschaftsmitglieder sich organisieren und bereit sind, eine gewerkschaftliche Vertrauensstruktur aufzubauen, desto mehr Mitbestimmung wird möglich. In stark gewerkschaftlich organisierten Betrieben gibt es oft mehrere Vertrauenspersonen.

  • Vertrauensleute tragen zur Verbesserung des Betriebsklimas bei, indem sie Konflikte frühzeitig erkennen und Lösungen erarbeiten. Sie helfen dabei, Arbeitsrechte durchzusetzen, fördern den gewerkschaftlichen Zusammenhalt und sorgen für eine bessere Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Gewerkschaft.

  • Vertrauensleute werden durch die Gewerkschaft in rechtlichen Fragen beraten, mit Materialien ausgestattet und durch Schulungen vorbereitet. Falls es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt, bietet die Gewerkschaft rechtlichen Beistand und Mediation an. Zusätzlich bietet die GGG für Vertrauensleute aus Betriebsgruppen eine Aufwandsentschädigung.

  • Ja, das ist möglich. Ein Betriebsratsmitglied kann auch gleichzeitig Vertrauensperson sein. Allerdings sind die Rollen unterschiedlich, da der Betriebsrat unabhängig agiert und Vertrauensleute die gewerkschaftliche Organisierung im Betrieb stärken.

Darum sind Vertrauensleute so wichtig
  • Erste Anlaufstelle für Kolleginnen und Kollegen bei Fragen und Problemen

  • Stärkung der Gewerkschaftsbewegung und Mitgliedergewinnung

  • Förderung von gewerkschaftlicher Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb

  • Schnelle Reaktion auf betriebliche Veränderungen oder Konflikte

  • Mobilisierung der Belegschaft bei Tarifverhandlungen und Streiks

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