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Händedruck

GGG-Erfolge

Unfaire Kündigung nach Selbstverteidigung: Unser Rechtsschutz setzt sich durch
Beruf: Heilerziehungspflegerin
Branche: Sozial- und Pflegebranche

Unser Mitglied, eine erfahrene Heilerziehungspflegerin mit tadellosem Ruf wurde von einer Klientin in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung angegriffen und hielte diese an den Armen fest, um sich zu schützen. Soweit leider keine Seltenheit. Der Arbeitgeber (Lebenshilfe) beschuldigte die Frau, die Klientin angegriffen zu haben und kündigte ihr fristlos, erstattete sogar Strafanzeige. Unser Rechtschutzteam übernahm die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren und im Strafverfahren. Ergebnis war die Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung, die Einstellung des Strafverfahrens, eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis für unser Mitglied, das nun wirklich nicht mehr bei diesem Träger arbeiten wollte. In diesem Verfahren wurde auch einmal mehr deutlich, wie oft Träger beim Arbeitsschutz in Einrichtungen dahingehend versagen, dass Mitarbeiter haltlosen Vorwürfen und sogar angriffen wegen des starken Personalmangels wehrlos ausgesetzt sind. Hier greifen unsere Juristen auch frühzeitig ein und sorgen dafür, dass der Arbeitgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzt.

1

Von der Honorarkraft zur Abfindung: Ein harter Kampf für Gerechtigkeit
Beruf: Therapeutin
Branche: Gesundheits- und Sozialbranche

Stellen Sie sich vor, Sie sind über mehr als ein Vierteljahrhundert bei einem Träger wie der Diakonie tätig. Nur wenige Stunden in der Woche, in denen Sie Therapie für Menschen anbieten, die Ihnen über die Jahre natürlich ans Herz gewachsen sind. Und dazu etliche Stunden, in denen Sie über die Leistungsberechtigten nachdenken, mit Kollegen über sie sprechen und überlegen, wie Sie jedem einzelnen individuell helfen können. Über all die Jahre nehmen Sie wie eine Angestellte am Betriebsleben teil. Und trotz aller Nachfragen, ob man sie nicht vielleicht mal anstellen (und tariflich bezahlen) wolle, werden Sie immer wieder vertröstet. Aber Sie lassen natürlich ihre Schützlinge nicht im Stich. Bis die Diakonie sich überlegt, die Arbeitsbedingungen mal wieder „anzupassen“, sprich weiter zu verschlechtern. Und weil sie sich weigern, kündigt man das „Honorarverhältnis“ von jetzt auf gleich. War ja nur eine „Honorarkratft“. Unser Rechtsschutzteam sah das anders und klagte vor dem Arbeitsgericht gegen diesen kalten Rauswurf. Und nach mehreren Terminen hatte der soziale Arbeitgeber doch ein Einsehen – vielleicht hat auch das Gericht geholfen – und zahlte unserem Mitglied eine erhebliche Abfindung, verbunden mit einem guten Arbeitszeugnis und dem Dank für das langjährige Engagement. Die Frage, ob eine „freie“ Mitarbeit tatsächlich als selbständig oder nicht doch als arbeitnehmerähnlich anzusehen ist, hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Bevor Sie sich hier abservieren lassen, wenden Sie sich an unsere Kollegen und lassen sich beraten. Es lohnt sich, für sein Recht zu kämpfen. Gerne mit uns!

2

Mobbing und politische Diskriminierung: Unser Team kämpft für Gerechtigkeit
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Branche:  Rechtsbranche

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte wandte sich völlig aufgelöst an uns und sah sich einem gezielten Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz ausgesetzt, denn einer der Partner war offensichtlich politisch ganz anderer Auffassung als unser Mitglied und konnte es nicht ertragen, dass sie sich eine eigene Meinung gestattete. Während wir noch dabei waren, gemeinsam mit unserem Mitglied ein – praktisch immer notwendiges – Mobbingtagebuch zu erstellen und sie moralisch zu unterstützen, eskalierte die Situation am Arbeitsplatz soweit, dass unserem lammfrommen Mitglied der Kragen platze und sie in einer Mail deutlich machte, was sie von der seelischen Folter hielt. Vielleicht etwas zu deutlich, aber wer kann es ihr verübeln? Der Arbeitgeber konnte – und hatte nur auf die Gelegenheit gewartet – unserem Mitglied wegen der Mail fristlos zu kündigen. Unser Team erhob Kündigungsschutzklage und legte ausführlich den Hintergrund des politische motivierten Mobbings und Bossing dar. Im Ergebnis wurde aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung, ein gutes Arbeitszeugnis und eine erhebliche Abfindung.

10

Vergessene Lohnerhöhungen: Warum sich eine Prüfung lohnt
Beruf: Arbeitnehmer mit Tarifverträgen 
Branche: aus verschiedenen Branchen

Ein recht häufiger Fall ist der „kreative“ Umgang mancher Arbeitgeber mit Einstufungen und Eingruppierungen in tariflichen Regelungen. Hier haben wir immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber vergisst, die notwendigen Erhöhungen von sich aus vorzunehmen. Auch wenn wir in vielen Fällen bei der Prüfung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Fehler entdecken, ist es manchmal wegen vertraglicher Ausschlussfristen zu spät, sich dieses Geld noch zu holen. Daher können wir nur raten, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig ihre Gewerkschaft zu kontaktieren. Es lohnt sich oft!

9

Corona-Konzertverbote und Schadensersatz: Ein Präzedenzfall für Künstlerrechte
Beruf: Künstlerin (Sängerin, Musikerin – Julia Neigel)
Branche: Kultur- und Veranstaltungsbranche

Auch die erratischen Coronaverordnungen der Jahre 2020 und später beschäftigen unser Rechtschutzteam bis heute. So führen wir für unser Mitglied Julia Neigel seit dem Herbst 2024 ein Musterverfahren gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, weil dieses nicht nur in blindwütigem Aktionismus zahlreiche Konzerte verboten hatte, sondern sich auch bis heute weigert, für den Schaden aufzukommen, den dieses aus unserer Sicht klar verfassungswidrige Handeln bei den Künstlern und ihren ganzen Teams und all jenen vielen Freiberuflern, die an so einer Tour hängen, verursacht hat.

8

Kündigung wegen Parteizugehörigkeit: Rechtswidrig und demokratiefeindlich
Beruf: Auszubildender

Einem jungen Mann wurde der Ausbildungsvertrag wenige Tage vor Ausbildungsbeginn gekündigt. Der Arbeitgeber entblödete sich dabei nicht, diese Kündigung allein mit der Mitgliedschaft des jungen Mannes bei einer im Deutschen Bundestag vertretenen Oppositionspartei zu begründen und weigerte sich zunächst einzusehen, dass eine solche Maßnahme nicht nur zutiefst demokratiefeindlich, sondern auch arbeitsrechtlich unhaltbar ist. Unsere Juristen erhoben – der junge Mann hatte sich erst einen Tag vor Fristablauf bei uns gemeldet – Klage vor dem Arbeitsgericht und initiierten gleichzeitig das in diesem besonderen Fall notwendige Schlichtungsverfahren. Im Ergebnis war klar, dass der junge Mann seine Ausbildung nicht in einem Betrieb machen wollte, in dem das Grundgesetz mit Füßen getreten wird und so einigte man sich auf eine erhebliche Abfindung für unser Mitglied.

7

Fragwürdige Wahl der Frauenvertreterin: Unser Team kämpft für Demokratie am Arbeitsplatz
Beruf: Mitarbeiterinnen in der Abfallwirtschaft
Branche:  Öffentliche Verwaltung / Entsorgungsbranche

Die Wahl der Frauenvertreterin bei einem großen kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft warf bei einigen Mitarbeiterinnen einige Fragen darüber auf, ob das Zusammenklüngeln des Wahlvorstands mit der langjährigen Amtsinhaberin denn so in Ordnung sei. Ein paar der Damen wurden frisch Mitglied bei der GGG und baten um Unterstützung. Nach Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen an demokratische Wahlen – wegen derer unser Vorsitzender ja die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und dem Deutschen Bundestag 2021 in Berlin gekippt hatte – stellte unser Team schnell fest, dass diese Wahl gerichtlich angefochten werden muss und reichte Klage ein.

6

Mündlicher Arbeitsvertrag und plötzliche Kündigung: Unser Einsatz für Arbeitnehmerrechte
Beruf: Kellner
Branche: Gastronomiebranche

Ein Mitglied aus der Gastronomie, ein erfahrener Kellner – aber kein deutscher Muttersprachler - hatte nur einen „mündlichen Arbeitsvertrag“, was ihm zunächst unproblematisch erschien. Als er sich dann bei der Arbeit verletzte stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber „vergessen“ hatte, den Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen und als unser Mitglied darauf bestand, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Unser Rechtsschutzteam prüfte nicht nur die Kündigung, sondern auch die Gehalts- und Stundenzettel der letzten Monate, brachte den Fall vor das Arbeitsgericht und setzte – neben einem guten Zeugnis und einer ordentlichen Abfindung – eine fünfstellige Nachzahlung durch.

5

Sicherheitsrisiko im Krankenhaus: Unser Eingreifen bewirkt Maßnahmen
Beruf: Krankenpfleger (Nachtdienst)
Branche: Gesundheitsbranche / Krankenhauswesen

Eines unserer Mitglieder war allein im Nachtdienst auf der Station eines großen Krankenhauses und bemerkte gegen 02:00 Uhr nachts plötzlich leise Schritte. Nach einigem Suchen fand er zwei Männer in Straßenkleidung, die nur gebrochen Deutsch sprachen und nach Cannabis rochen und angeblich den Ausgang suchten und dann gingen. Nachdem diese nicht beim Pförtner vorbeigekommen waren, rief unser Mitglied die Polizei, hing minutenlang in der Warteschleife und wurde damit vertröstet, man werde mal einen Wagen schicken. Gefunden wurden die Männer nicht. Seit Längerem war der Klinikleitung bereits bekannt, dass massiv sowohl Medikamente als auch Patienteneigentum im Haus verschwindet. Unternommen hatte sie bis dahin nichts. Unser Team schaltete sich ein und vermittelte gemeinsam mit dem Betriebsrat, dass der Arbeitgeber nun einmal für alle Aspekte der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist und eine fortlaufende schriftliche Gefährdungsbeurteilung vornehmen muss. Diese ergab die Notwendigkeit des Einbaus von Sicherheitstüren mit Transpondern auf den Stationen, Notrufbuttons für die Nachtdienste, Besucherausweise für die Abend- und Nachtzeit an der Pforte und eine Verstärkung der Sicherheitskräfte.

4

Gefährliche Personalengpässe: Unser Einsatz für sichere Pflegebedingungen
Beruf: Krankenschwester (Nachtdienst)
Branche: Gesundheitsbranche / Krankenhauswesen

Aus einem großen Krankenhaus teilte uns ein Mitglied, eine Krankenschwester die vor allem im Nachtdienst tätig ist, Ihre Sorge mit, dass der Arbeitgeber regelmäßig die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung nicht einhält und auch die Kollegen aus anderen Stationen teils zu wenig Personal haben und dementsprechend auch nicht helfen können. Unser Rechtschutz wandte sich zunächst unter Wahrung der Anonymität des Mitglieds an den Arbeitgeber und wies diesen darauf hin, dass uns mehrere Fälle bekannt sind, in denen durch dieses Organisationsverschulden des Arbeitgebers das Wohl der Patienten gefährdet ist, was für den Arbeitgeber erhebliche – auch strafrechtliche – Folgen haben kann. Im Dialog zwischen unseren Rechtssekretären und der Leitung des Krankenhauses konnte der Arbeitgeber schnell und nachhaltig für das Thema sensibilisiert werden – denn Personal war natürlich verfügbar, aber es war billiger, dieses nicht abzurufen.

3

Mobbing und politische Diskriminierung: Unser Team kämpft für Gerechtigkeit
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Branche:  Rechtsbranche

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte wandte sich völlig aufgelöst an uns und sah sich einem gezielten Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz ausgesetzt, denn einer der Partner war offensichtlich politisch ganz anderer Auffassung als unser Mitglied und konnte es nicht ertragen, dass sie sich eine eigene Meinung gestattete. Während wir noch dabei waren, gemeinsam mit unserem Mitglied ein – praktisch immer notwendiges – Mobbingtagebuch zu erstellen und sie moralisch zu unterstützen, eskalierte die Situation am Arbeitsplatz soweit, dass unserem lammfrommen Mitglied der Kragen platze und sie in einer Mail deutlich machte, was sie von der seelischen Folter hielt. Vielleicht etwas zu deutlich, aber wer kann es ihr verübeln? Der Arbeitgeber konnte – und hatte nur auf die Gelegenheit gewartet – unserem Mitglied wegen der Mail fristlos zu kündigen. Unser Team erhob Kündigungsschutzklage und legte ausführlich den Hintergrund des politische motivierten Mobbings und Bossing dar. Im Ergebnis wurde aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung, ein gutes Arbeitszeugnis und eine erhebliche Abfindung.

10

Unfaire Kündigung nach Selbstverteidigung: Unser Rechtsschutz setzt sich durch
Beruf: Heilerziehungspflegerin
Branche: Sozial- und Pflegebranche

Unser Mitglied, eine erfahrene Heilerziehungspflegerin mit tadellosem Ruf wurde von einer Klientin in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung angegriffen und hielte diese an den Armen fest, um sich zu schützen. Soweit leider keine Seltenheit. Der Arbeitgeber (Lebenshilfe) beschuldigte die Frau, die Klientin angegriffen zu haben und kündigte ihr fristlos, erstattete sogar Strafanzeige. Unser Rechtschutzteam übernahm die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren und im Strafverfahren. Ergebnis war die Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung, die Einstellung des Strafverfahrens, eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis für unser Mitglied, das nun wirklich nicht mehr bei diesem Träger arbeiten wollte. In diesem Verfahren wurde auch einmal mehr deutlich, wie oft Träger beim Arbeitsschutz in Einrichtungen dahingehend versagen, dass Mitarbeiter haltlosen Vorwürfen und sogar angriffen wegen des starken Personalmangels wehrlos ausgesetzt sind. Hier greifen unsere Juristen auch frühzeitig ein und sorgen dafür, dass der Arbeitgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzt.

1

Von der Honorarkraft zur Abfindung: Ein harter Kampf für Gerechtigkeit
Beruf: Therapeutin
Branche: Gesundheits- und Sozialbranche

Stellen Sie sich vor, Sie sind über mehr als ein Vierteljahrhundert bei einem Träger wie der Diakonie tätig. Nur wenige Stunden in der Woche, in denen Sie Therapie für Menschen anbieten, die Ihnen über die Jahre natürlich ans Herz gewachsen sind. Und dazu etliche Stunden, in denen Sie über die Leistungsberechtigten nachdenken, mit Kollegen über sie sprechen und überlegen, wie Sie jedem einzelnen individuell helfen können. Über all die Jahre nehmen Sie wie eine Angestellte am Betriebsleben teil. Und trotz aller Nachfragen, ob man sie nicht vielleicht mal anstellen (und tariflich bezahlen) wolle, werden Sie immer wieder vertröstet. Aber Sie lassen natürlich ihre Schützlinge nicht im Stich. Bis die Diakonie sich überlegt, die Arbeitsbedingungen mal wieder „anzupassen“, sprich weiter zu verschlechtern. Und weil sie sich weigern, kündigt man das „Honorarverhältnis“ von jetzt auf gleich. War ja nur eine „Honorarkratft“. Unser Rechtsschutzteam sah das anders und klagte vor dem Arbeitsgericht gegen diesen kalten Rauswurf. Und nach mehreren Terminen hatte der soziale Arbeitgeber doch ein Einsehen – vielleicht hat auch das Gericht geholfen – und zahlte unserem Mitglied eine erhebliche Abfindung, verbunden mit einem guten Arbeitszeugnis und dem Dank für das langjährige Engagement. Die Frage, ob eine „freie“ Mitarbeit tatsächlich als selbständig oder nicht doch als arbeitnehmerähnlich anzusehen ist, hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Bevor Sie sich hier abservieren lassen, wenden Sie sich an unsere Kollegen und lassen sich beraten. Es lohnt sich, für sein Recht zu kämpfen. Gerne mit uns!

2

Gefährliche Personalengpässe: Unser Einsatz für sichere Pflegebedingungen
Beruf: Krankenschwester (Nachtdienst)
Branche: Gesundheitsbranche / Krankenhauswesen

Aus einem großen Krankenhaus teilte uns ein Mitglied, eine Krankenschwester die vor allem im Nachtdienst tätig ist, Ihre Sorge mit, dass der Arbeitgeber regelmäßig die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung nicht einhält und auch die Kollegen aus anderen Stationen teils zu wenig Personal haben und dementsprechend auch nicht helfen können. Unser Rechtschutz wandte sich zunächst unter Wahrung der Anonymität des Mitglieds an den Arbeitgeber und wies diesen darauf hin, dass uns mehrere Fälle bekannt sind, in denen durch dieses Organisationsverschulden des Arbeitgebers das Wohl der Patienten gefährdet ist, was für den Arbeitgeber erhebliche – auch strafrechtliche – Folgen haben kann. Im Dialog zwischen unseren Rechtssekretären und der Leitung des Krankenhauses konnte der Arbeitgeber schnell und nachhaltig für das Thema sensibilisiert werden – denn Personal war natürlich verfügbar, aber es war billiger, dieses nicht abzurufen.

3

Sicherheitsrisiko im Krankenhaus: Unser Eingreifen bewirkt Maßnahmen
Beruf: Krankenpfleger (Nachtdienst)
Branche: Gesundheitsbranche / Krankenhauswesen

Eines unserer Mitglieder war allein im Nachtdienst auf der Station eines großen Krankenhauses und bemerkte gegen 02:00 Uhr nachts plötzlich leise Schritte. Nach einigem Suchen fand er zwei Männer in Straßenkleidung, die nur gebrochen Deutsch sprachen und nach Cannabis rochen und angeblich den Ausgang suchten und dann gingen. Nachdem diese nicht beim Pförtner vorbeigekommen waren, rief unser Mitglied die Polizei, hing minutenlang in der Warteschleife und wurde damit vertröstet, man werde mal einen Wagen schicken. Gefunden wurden die Männer nicht. Seit Längerem war der Klinikleitung bereits bekannt, dass massiv sowohl Medikamente als auch Patienteneigentum im Haus verschwindet. Unternommen hatte sie bis dahin nichts. Unser Team schaltete sich ein und vermittelte gemeinsam mit dem Betriebsrat, dass der Arbeitgeber nun einmal für alle Aspekte der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist und eine fortlaufende schriftliche Gefährdungsbeurteilung vornehmen muss. Diese ergab die Notwendigkeit des Einbaus von Sicherheitstüren mit Transpondern auf den Stationen, Notrufbuttons für die Nachtdienste, Besucherausweise für die Abend- und Nachtzeit an der Pforte und eine Verstärkung der Sicherheitskräfte.

4

Mündlicher Arbeitsvertrag und plötzliche Kündigung: Unser Einsatz für Arbeitnehmerrechte
Beruf: Kellner
Branche: Gastronomiebranche

Ein Mitglied aus der Gastronomie, ein erfahrener Kellner – aber kein deutscher Muttersprachler - hatte nur einen „mündlichen Arbeitsvertrag“, was ihm zunächst unproblematisch erschien. Als er sich dann bei der Arbeit verletzte stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber „vergessen“ hatte, den Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen und als unser Mitglied darauf bestand, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Unser Rechtsschutzteam prüfte nicht nur die Kündigung, sondern auch die Gehalts- und Stundenzettel der letzten Monate, brachte den Fall vor das Arbeitsgericht und setzte – neben einem guten Zeugnis und einer ordentlichen Abfindung – eine fünfstellige Nachzahlung durch.

5

Fragwürdige Wahl der Frauenvertreterin: Unser Team kämpft für Demokratie am Arbeitsplatz
Beruf: Mitarbeiterinnen in der Abfallwirtschaft
Branche:  Öffentliche Verwaltung / Entsorgungsbranche

Die Wahl der Frauenvertreterin bei einem großen kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft warf bei einigen Mitarbeiterinnen einige Fragen darüber auf, ob das Zusammenklüngeln des Wahlvorstands mit der langjährigen Amtsinhaberin denn so in Ordnung sei. Ein paar der Damen wurden frisch Mitglied bei der GGG und baten um Unterstützung. Nach Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen an demokratische Wahlen – wegen derer unser Vorsitzender ja die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und dem Deutschen Bundestag 2021 in Berlin gekippt hatte – stellte unser Team schnell fest, dass diese Wahl gerichtlich angefochten werden muss und reichte Klage ein.

6

Kündigung wegen Parteizugehörigkeit: Rechtswidrig und demokratiefeindlich
Beruf: Auszubildender

Einem jungen Mann wurde der Ausbildungsvertrag wenige Tage vor Ausbildungsbeginn gekündigt. Der Arbeitgeber entblödete sich dabei nicht, diese Kündigung allein mit der Mitgliedschaft des jungen Mannes bei einer im Deutschen Bundestag vertretenen Oppositionspartei zu begründen und weigerte sich zunächst einzusehen, dass eine solche Maßnahme nicht nur zutiefst demokratiefeindlich, sondern auch arbeitsrechtlich unhaltbar ist. Unsere Juristen erhoben – der junge Mann hatte sich erst einen Tag vor Fristablauf bei uns gemeldet – Klage vor dem Arbeitsgericht und initiierten gleichzeitig das in diesem besonderen Fall notwendige Schlichtungsverfahren. Im Ergebnis war klar, dass der junge Mann seine Ausbildung nicht in einem Betrieb machen wollte, in dem das Grundgesetz mit Füßen getreten wird und so einigte man sich auf eine erhebliche Abfindung für unser Mitglied.

7

Corona-Konzertverbote und Schadensersatz: Ein Präzedenzfall für Künstlerrechte
Beruf: Künstlerin (Sängerin, Musikerin – Julia Neigel)
Branche: Kultur- und Veranstaltungsbranche

Auch die erratischen Coronaverordnungen der Jahre 2020 und später beschäftigen unser Rechtschutzteam bis heute. So führen wir für unser Mitglied Julia Neigel seit dem Herbst 2024 ein Musterverfahren gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, weil dieses nicht nur in blindwütigem Aktionismus zahlreiche Konzerte verboten hatte, sondern sich auch bis heute weigert, für den Schaden aufzukommen, den dieses aus unserer Sicht klar verfassungswidrige Handeln bei den Künstlern und ihren ganzen Teams und all jenen vielen Freiberuflern, die an so einer Tour hängen, verursacht hat.

8

Vergessene Lohnerhöhungen: Warum sich eine Prüfung lohnt
Beruf: Arbeitnehmer mit Tarifverträgen 
Branche: aus verschiedenen Branchen

Ein recht häufiger Fall ist der „kreative“ Umgang mancher Arbeitgeber mit Einstufungen und Eingruppierungen in tariflichen Regelungen. Hier haben wir immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber vergisst, die notwendigen Erhöhungen von sich aus vorzunehmen. Auch wenn wir in vielen Fällen bei der Prüfung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Fehler entdecken, ist es manchmal wegen vertraglicher Ausschlussfristen zu spät, sich dieses Geld noch zu holen. Daher können wir nur raten, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig ihre Gewerkschaft zu kontaktieren. Es lohnt sich oft!

9

Mobbing und politische Diskriminierung: Unser Team kämpft für Gerechtigkeit
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Branche:  Rechtsbranche

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte wandte sich völlig aufgelöst an uns und sah sich einem gezielten Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz ausgesetzt, denn einer der Partner war offensichtlich politisch ganz anderer Auffassung als unser Mitglied und konnte es nicht ertragen, dass sie sich eine eigene Meinung gestattete. Während wir noch dabei waren, gemeinsam mit unserem Mitglied ein – praktisch immer notwendiges – Mobbingtagebuch zu erstellen und sie moralisch zu unterstützen, eskalierte die Situation am Arbeitsplatz soweit, dass unserem lammfrommen Mitglied der Kragen platze und sie in einer Mail deutlich machte, was sie von der seelischen Folter hielt. Vielleicht etwas zu deutlich, aber wer kann es ihr verübeln? Der Arbeitgeber konnte – und hatte nur auf die Gelegenheit gewartet – unserem Mitglied wegen der Mail fristlos zu kündigen. Unser Team erhob Kündigungsschutzklage und legte ausführlich den Hintergrund des politische motivierten Mobbings und Bossing dar. Im Ergebnis wurde aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung, ein gutes Arbeitszeugnis und eine erhebliche Abfindung.

10

Vergessene Lohnerhöhungen: Warum sich eine Prüfung lohnt
Beruf: Arbeitnehmer mit Tarifverträgen 
Branche: aus verschiedenen Branchen

Ein recht häufiger Fall ist der „kreative“ Umgang mancher Arbeitgeber mit Einstufungen und Eingruppierungen in tariflichen Regelungen. Hier haben wir immer wieder Fälle, in denen der Arbeitgeber vergisst, die notwendigen Erhöhungen von sich aus vorzunehmen. Auch wenn wir in vielen Fällen bei der Prüfung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Fehler entdecken, ist es manchmal wegen vertraglicher Ausschlussfristen zu spät, sich dieses Geld noch zu holen. Daher können wir nur raten, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig ihre Gewerkschaft zu kontaktieren. Es lohnt sich oft!

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Corona-Konzertverbote und Schadensersatz: Ein Präzedenzfall für Künstlerrechte
Beruf: Künstlerin (Sängerin, Musikerin – Julia Neigel)
Branche: Kultur- und Veranstaltungsbranche

Auch die erratischen Coronaverordnungen der Jahre 2020 und später beschäftigen unser Rechtschutzteam bis heute. So führen wir für unser Mitglied Julia Neigel seit dem Herbst 2024 ein Musterverfahren gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, weil dieses nicht nur in blindwütigem Aktionismus zahlreiche Konzerte verboten hatte, sondern sich auch bis heute weigert, für den Schaden aufzukommen, den dieses aus unserer Sicht klar verfassungswidrige Handeln bei den Künstlern und ihren ganzen Teams und all jenen vielen Freiberuflern, die an so einer Tour hängen, verursacht hat.

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Kündigung wegen Parteizugehörigkeit: Rechtswidrig und demokratiefeindlich
Beruf: Auszubildender

Einem jungen Mann wurde der Ausbildungsvertrag wenige Tage vor Ausbildungsbeginn gekündigt. Der Arbeitgeber entblödete sich dabei nicht, diese Kündigung allein mit der Mitgliedschaft des jungen Mannes bei einer im Deutschen Bundestag vertretenen Oppositionspartei zu begründen und weigerte sich zunächst einzusehen, dass eine solche Maßnahme nicht nur zutiefst demokratiefeindlich, sondern auch arbeitsrechtlich unhaltbar ist. Unsere Juristen erhoben – der junge Mann hatte sich erst einen Tag vor Fristablauf bei uns gemeldet – Klage vor dem Arbeitsgericht und initiierten gleichzeitig das in diesem besonderen Fall notwendige Schlichtungsverfahren. Im Ergebnis war klar, dass der junge Mann seine Ausbildung nicht in einem Betrieb machen wollte, in dem das Grundgesetz mit Füßen getreten wird und so einigte man sich auf eine erhebliche Abfindung für unser Mitglied.

7

Fragwürdige Wahl der Frauenvertreterin: Unser Team kämpft für Demokratie am Arbeitsplatz
Beruf: Mitarbeiterinnen in der Abfallwirtschaft
Branche:  Öffentliche Verwaltung / Entsorgungsbranche

Die Wahl der Frauenvertreterin bei einem großen kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft warf bei einigen Mitarbeiterinnen einige Fragen darüber auf, ob das Zusammenklüngeln des Wahlvorstands mit der langjährigen Amtsinhaberin denn so in Ordnung sei. Ein paar der Damen wurden frisch Mitglied bei der GGG und baten um Unterstützung. Nach Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen an demokratische Wahlen – wegen derer unser Vorsitzender ja die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und dem Deutschen Bundestag 2021 in Berlin gekippt hatte – stellte unser Team schnell fest, dass diese Wahl gerichtlich angefochten werden muss und reichte Klage ein.

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Mündlicher Arbeitsvertrag und plötzliche Kündigung: Unser Einsatz für Arbeitnehmerrechte
Beruf: Kellner
Branche: Gastronomiebranche

Ein Mitglied aus der Gastronomie, ein erfahrener Kellner – aber kein deutscher Muttersprachler - hatte nur einen „mündlichen Arbeitsvertrag“, was ihm zunächst unproblematisch erschien. Als er sich dann bei der Arbeit verletzte stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber „vergessen“ hatte, den Unfall der Berufsgenossenschaft anzuzeigen und als unser Mitglied darauf bestand, kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Unser Rechtsschutzteam prüfte nicht nur die Kündigung, sondern auch die Gehalts- und Stundenzettel der letzten Monate, brachte den Fall vor das Arbeitsgericht und setzte – neben einem guten Zeugnis und einer ordentlichen Abfindung – eine fünfstellige Nachzahlung durch.

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Sicherheitsrisiko im Krankenhaus: Unser Eingreifen bewirkt Maßnahmen
Beruf: Krankenpfleger (Nachtdienst)
Branche: Gesundheitsbranche / Krankenhauswesen

Eines unserer Mitglieder war allein im Nachtdienst auf der Station eines großen Krankenhauses und bemerkte gegen 02:00 Uhr nachts plötzlich leise Schritte. Nach einigem Suchen fand er zwei Männer in Straßenkleidung, die nur gebrochen Deutsch sprachen und nach Cannabis rochen und angeblich den Ausgang suchten und dann gingen. Nachdem diese nicht beim Pförtner vorbeigekommen waren, rief unser Mitglied die Polizei, hing minutenlang in der Warteschleife und wurde damit vertröstet, man werde mal einen Wagen schicken. Gefunden wurden die Männer nicht. Seit Längerem war der Klinikleitung bereits bekannt, dass massiv sowohl Medikamente als auch Patienteneigentum im Haus verschwindet. Unternommen hatte sie bis dahin nichts. Unser Team schaltete sich ein und vermittelte gemeinsam mit dem Betriebsrat, dass der Arbeitgeber nun einmal für alle Aspekte der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist und eine fortlaufende schriftliche Gefährdungsbeurteilung vornehmen muss. Diese ergab die Notwendigkeit des Einbaus von Sicherheitstüren mit Transpondern auf den Stationen, Notrufbuttons für die Nachtdienste, Besucherausweise für die Abend- und Nachtzeit an der Pforte und eine Verstärkung der Sicherheitskräfte.

4

Gefährliche Personalengpässe: Unser Einsatz für sichere Pflegebedingungen
Beruf: Krankenschwester (Nachtdienst)
Branche: Gesundheitsbranche / Krankenhauswesen

Aus einem großen Krankenhaus teilte uns ein Mitglied, eine Krankenschwester die vor allem im Nachtdienst tätig ist, Ihre Sorge mit, dass der Arbeitgeber regelmäßig die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung nicht einhält und auch die Kollegen aus anderen Stationen teils zu wenig Personal haben und dementsprechend auch nicht helfen können. Unser Rechtschutz wandte sich zunächst unter Wahrung der Anonymität des Mitglieds an den Arbeitgeber und wies diesen darauf hin, dass uns mehrere Fälle bekannt sind, in denen durch dieses Organisationsverschulden des Arbeitgebers das Wohl der Patienten gefährdet ist, was für den Arbeitgeber erhebliche – auch strafrechtliche – Folgen haben kann. Im Dialog zwischen unseren Rechtssekretären und der Leitung des Krankenhauses konnte der Arbeitgeber schnell und nachhaltig für das Thema sensibilisiert werden – denn Personal war natürlich verfügbar, aber es war billiger, dieses nicht abzurufen.

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Engagement für Gerechtigkeit: Erfolgreiche Vertretung unserer Mitglieder

Wir, die GGG, setzen uns täglich mit Nachdruck für die Rechte unserer Mitglieder ein. Ob es um unrechtmäßige Kündigungen, prekäre Arbeitsverhältnisse, Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder andere arbeitsrechtliche Missstände geht – wir stehen unseren Mitgliedern mit rechtlichem Beistand zur Seite. Die nachfolgenden zehn Fälle stellen lediglich einen kleinen Ausschnitt aus der Vielzahl an Anliegen dar, die wir Tag für Tag beraten, betreuen und erfolgreich durchsetzen. Sie verdeutlichen, wie entscheidend es ist, sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen – und dass es sich lohnt, für die eigenen Rechte einzustehen.

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